Vorstellung eines Weges, dazu

Ein erster Schritt könnte und müsste sein.

 

Eine Bedingungslose Kinder/Jugendgrundsicherung !

 

Sie sollte allen Kinder zustehen, ein normales Leben ermöglichen bis zum Ende einer Ausbildung oder Ihren Ersten Studiums (ca. 24 Jahre) !

 

Bedingungslose Kinder/Jugendgrundsicherung ist Unpfändbar und nicht anrechenbar,

aber es steht den Kindern und Jugendlichen zu. Vorschlag jedes Kind bekommt ein eigenes Guthabenkonto auf das das Geld gezahlt wird.

 

Finanzierung durch Abschaffung des Kindergeldes, Kinderzuschlag, Kindersteuerfreibetrag

Ehegattensplittings, BAFÖG (Staatanteil würd nicht zurückgezahlt) usw.

 

Der Steuerfreibetrag ist heute bei 7001€ je Kind, das macht im Monat 583,42€ * 49% Spitzensteuersatz = 285,87€ aus. Ohne eine Mehrbelastung zu haben. Das wäre nur gerecht das alle das Gleiche bekommen. Früher war der Spitzensteuersatz bei 56% das währen dann 326,71€ ! Natürlich sollte man mind. den Hartz IV Satz (für Erwachsene) erreichen am Anfang.

 

/// Zur Errinnerung aktuellen Hartz IV Sätze für Kinder:

18- bis 24-jährige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft (= volljährige Kinder) § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II = 80% = 299 EUR, 14- bis 17-jährige Angehörige Kinder der Bedarfsgemeinschaft § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II = 287 Euro, Kinder ab 6 bis einschl. 13 Jahre = 70% = 251 Euro, Kinder bis einschl. 5 Jahre = 60% = 219 Euro ///

 

Neu Seit dem 01.01.2013

Quelle: § 20 Abs. 2 SGB II; Regelbedarfsstufe 1 - 6
Quelle: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html
Regelbedarf für volljährige Alleinstehende, Alleinerziehende und Personen mit minderjährigem Lebensparner 382€
Regelbedarf für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft. 345€
Regelbedarf für Personen unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung der Trägers umgezogen sind. 305€
Regelbedarf für Kinder 0 bis 5 Jahren. 224€
Regelbedarf für Kinder von 6 bis 13 Jahren. 255€
Regelbedarf für Kinder 14 bis 17 Jahre. 289€


 

Aber natürlich ist alles nicht  mehr anrechenbar auf den Unterhalt.

 

Natürlich sollte man mind. den Hartz IV Satz (für Erwachsene) erreichen, dieses kann finanziert werden durch eine Finanz-Transaktionssteuer und dadurch das es für Kinder und Jugendliche ab dem 1€ Verdienst sofort die Sozialversicherungspflicht und Steuerpflicht beginnt.

(Wegfall der 400€ Job´s,  Mini Jobs, Betreuungsgeld, Erziehungsgeld,usw.)

 

Wenn man jetzt noch den Zuschuss zur Krankenversicherung für Mitversicherte umzuwandeln

könnte, könnte auch die Kinder/Jugendbürgerversicherung starten, ohne zusätzliche Kosten.

 

Wenn man auch noch die Staatzuschüsse für Kinder und Jugendliche an Kommunen/Städte und Gemeinden umwandelt, in eine Gemeindeabgabe von den Kinder und  Jugendlichen.

Die dann an die Kommunen/Städte und Gemeinden wo die Kinder und Jugendlichen die Einrichtungen besuchen. ( z.B. Kinderhort, Kindergarten, Schule, Berufsschule und Uni).

Damit könnte man die Ungleichheit Zw. Umlandgemeinden und Städten abändern.

 

Eigentlich geht alles, Große Teile der Bürgerschaft ist dafür, dann last uns anfangen.