Vereinfachungen der Steuergestetzgebung

Jeder der mal Steuern gezahlt hat, weiß es ist unmöglich da richtig Durchzublicken.

 

Steuer Klassen  I   (Ledig), I,0,5 (Ledig mit Kind),

Steuerklasse I,1 ( Ledig mit Einem o.Zweikindern),

= Normalerweise 0,5 pro Kind aber es gibt auch die möglichkeit 1,0 pro Kind zubekommen.

u.s.w

Steuerklassen II, III, IV, V, VI sind genauso.

 

Schon da fängt es an undurchsichtig zu werden, aber noch relativ einfach, oder ?

 

Aber weswegen bekommen wir eingendlich immer die Frage gestellt!

Wollen sie hier Essen oder zum Mitnehmen ?

 

Wissen Sie es, nein ?

 

Das Steuerrecht :

 

Die Pizza kostet Zwar immer z.B. 10,70€, aber auf dem Kassenzettel steht was anders:

 

Mittnehmen,Ausserhaus oder wie man es noch bezeichnen möchte    7% MwSt.

beim Essengehen sind es dann 19%

 

für uns als Verbraucher unbemerkt, aber für den Dienstleister ein Schlag ins Gesicht.

 

Der Dienstleister verdient, nicht daraan das wir bei Ihn Essen, uns gemütlich Zeit nehmen

uns bedienen lassen, er Personal dafür bereitstellt u. er ein Lokal dafür unterhält.

   Pizza 10,00€ und Zahlt 0,70€ MwSt.

Aber wenn wir bei Ihm Essen, uns Bedienen lassen dann usw.,

hat er nur 8,99€ davon und 1,71€ muß er den Finanzamt an MwSt. überweisen.

 

Also selten Sie ich mal vor, Sie gehen nach Mc ... und sagen an der Kassen sie wollen

es mitnehmen. Aber dann entscheiden Sie sich weil Sie Hunger haben sofort da zu essen.

 

Oh. jeh, wer hat denn da Steuerbetrug gemacht ? Mc .... oder Sie oder Beide!

 

Ich könnte noch viel Beispiele aufzählen, aber dafür haben wie einen Steuerberater.

Sebst nennen Sie sich Steuererrater.

 

ALLSO warum nicht so vereinfachen das wir das alle Verstehen

 

       Änderung der MwSt.- Sätze

Grundgebühren zur Lebenserhaltung, Öffentliche Gebühren und Beratungskosten der Sozialverbände sind MwSt.-frei

Grundsätzlich 10 % auf alle Nahrungsmittel des Menschlichen Konsums Tiernahrungsmittel und Arzneimittel Wasser-, Strom-, Telefon- und Heizkosten
Grundsätzlich 10 % auf Privatverkäufe, auf Finanz- und Versicherungsgeschäfte
Grundsätzlich 20 % auf alle Konsumgüter und sonstige Dienstleistungen
Grundsätzlich 30 % auf alle Luxusgüter



 

 Und bei den Steuerklassen brauchen wir dann nur noch Eine einzige, weil die frei für Kinder

 und das Ehegattensplitting sich ja durch das BGE da es jeder bekommt erledigt haben.

 

Die argumentation Ehegattensplitting wir hier durch auch berücksichtig, da ja auch Sie oder Er

das BGE bekommt und es für jeden einen Steuertable gibt, so das beide gleich gestellt sind.

Das ist nur die Anpassung an die Neue Zeit, wo Frauen und Männer gleichermaßen Arbeiten!

 

Der Eingangssteuersatz wird auf 10% gesenkt bis zum Spitzensteuersatz 50% erhoben. (bei 60.001,00€) für die DM Menschen ( 117.360,00 DM) zu versteuern EK. Die Steuertabelle kann sich daher linear bewegen.

 

  • Renten, Pensionen, Dividenden, Privatrenten Beamtengehälter sowie Spesen, Vergütungen und Diäten, Kapitalerträge usw. sind dann auch voll Sozialversicherungs- und Steuerpflichtig.



Somit ist dann keiner mehr Benachteiligt, weil wenn einer wenniger als der der Andere Lebenspartner verdient zahlt er auch wenniger Steuern ( Ehemals Steuerklassen III/IV/V )

 

Auch die Steuerklasse VI, entfällt da es ja ab dem Ersten Euro Verdienst Steuern und Sozialversicherung gezahlt wird.

 

Ausser dem Entfallen dann auch 1€ ; „Minijob“ oder 400€ Klassifizierte (Geringfügige Beschäftigung) Steuerfreiheitsentgelte. Denn bis jetzt mußte ein Arbeitgeber zwar bei der

Knappschaft-Bahn-See Beiträge entrichten, aber davon

hat der Arbeitnehmer nicht.

 



 

 

 

SOZIALVERSICHERUNGS VEREINFACHUNG

Dadurch das jetzt alle Einkommensarten Steuer und Sozialversicherungpfichtig sind,

werden und können die Lohnnebenkosten sinken.

 

Als erste muß man dann Zwar die Freigrenzen auf das 3-5 fache angehoben werden.

 

Die ja heute bei 45.900€(Ku.PV) bis 82.800€(Knappschaft RV) im Jahr

NEU z.B.   ca. 200.000€ - 240.000€ im Jahr !

in diesem Falle könnten bei der :

Kranken u. Pfegeversicherung die Beitragprozente auf die Hälfte fallen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus den Sonstigen Einkommen wird nur der halbe Beitragssatz berechnet.

da ja schon jeder in die Grundversicherung einzahlt und somit die KV und PV noch

für Lohnfortzahlungen aufkommen sowie die Sonstigen Leistungen bezahlen muß.

z.Z. 17,2% bei KV u. PV --->

Danach zwischen 7-8% (Arbeitgeber und Arbeitnehmer je ca. 3,5%-4%)

Höchstsatz heute 313,65€ plus 279,23€ + 46,86 € plus 37,29€ = 677,56€ im Monat, bei 45900€ im Jahr danach beim gleichen Gehalt = 153€ plus 153€ = 306€ bei 8% erst bei einem Jahreseinkommen über 101.640€ würden man mehr zahlen als heute.

 

Auch bei der Rentenversicherung würde sich eine Senkung ergeben und die Pensionsfinanzierunglücke würde sich schließen.

(In den nächten Jahren kommen  Mrd.€ im Monat auf die Bürger zu da kaum ein Bundesland oder gar der Bund das Geld zurückgelegt hat für die Pesionen unsere Staatdiener.)